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Gerichtliche Mediation

Wir vertreten Ihr Parteiinteresse.


Rechtsanwalt Marcus C. Brinkmann ist bei Bedarf Ihr individueller Interessenvertreter in der sogenannten gerichtlichen Mediation. Diese bieten zunehmend Gerichte als alternative Form der Konfliktlösung an.

Die gerichtliche Mediation betrifft nur Prozesse, die bereits bei Gericht anhängig sind. Sie wird als besondere Form der Güteverhandlung i.S.v. § 278 ZPO geführt.

Das Verfahren unterliegt grundsätzlich zeitlichen Beschränkungen und ähnelt oftmals einem Vergleichsverfahren.

Für dieses Verfahren entstehen im Gegensatz zur außergerichtlichen Mediation zusätzliche Gerichtskosten!


Wie läuft eine gerichtliche Mediation ab?

In einem ersten Schritt schlagen wir bei einer aus unserer Sicht geeigneten Sache per Schriftsatz eine gerichtliche Mediation vor. Sobald die gegnerische Partei die Bereitschaft zur Mediation erklärt, wird ein Beschluß des sachlich zuständigen Richters eingeholt, durch den die Sache entspr. §§ 362, 278 Abs. 5 ZPO auf den richterlichen Mediator als ersuchten Richter zur Durchführung einer Güteverhandlung übertragen und das Verfahren für die Dauer des gerichtlichen Mediationsverfahrens zum Ruhen gebracht wird.
Rechtsanwalt Marcus C. Brinkmann vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten bei der gerichtlichen Mediation. Aufgrund seiner besonderen Mediationskenntnisse kontrolliert er als Rechtsanwalt, ob der Richter die Grundsätze der Mediation einhält. Zudem kann er aufgrund seiner geschulten Verhandlungsführung entscheidend die Interessen seines Mandanten im Sinne des Erfolgs ausarbeiten. Mittels einer Prozessrisikoanalyse wird stetig überprüft, ob in einem Gerichtsverfahren ein bessere Lösung für den Mandanten gefunden werden kann.