Wozu zum anwaltlichen Mediator?
Professionelle Mediation
Vertrauen Sie zertifizierten Kenntnissen!
Anwaltliche Mediatoren leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Nicht umsonst spricht die Bundesrechtsanwaltsordnung - das für die gesamte Berufsgruppe maßgebliche Regelwerk - vom Rechtsanwalt als ein Organ der Rechtspflege. Ein Rechtsstaat schuldet seinen Bürgern Sicherheit, daher müssen Streitigkeiten geschlichtet, am besten im Vorfeld verhindert werden. Eine ganz wesentliche Voraussetzung für diese Sicherheit ist ein gut ausgebildeter Mediator. Dies gewährleistet die Verlässlichkeit von Mediationsverträgen, Urkunden und anderen wichtigen Erklärungen innerhalb einer Mediation. Sind die Interessen von Konfliktparteien klar und eindeutig formuliert worden, können kostenintensive Auseinandersetzungen vermieden werden.
Zwar kann jede Person Urkunden abfassen, doch sollten solche Schriftstücke das Papier wert sein, auf dem sie geschrieben werden.
Werden Mediationsverträge von einem anwaltlichen Mediator ausgestellt, haben sie von vorneherein eine besondere Bedeutung und Beweiskraft.
Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.
Der Mediator: Unabhängig und unparteilich
Seiner Rolle als neutraler Dritter kann der Mediator nur gerecht werden, wenn er unabhängig arbeiten kann. Das beginnt mit seiner wirtschaftlichen Position. In aller Regel ist der Mediator kein Beamter, er arbeitet also auf eigene Verantwortung.
Und auf eigenes Risiko: Für selbstverschuldete Schäden haftet der anwaltliche Mediator mit seinem gesamten Vermögen.
Da er kein Beamter ist, arbeitet der Mediator aber auch unabhängig von irgendwelchen Weisungen einer Behörde, er hat keinen Vorgesetzten, der ihm Vorschriften macht oder seine Vermittlungen beeinflussen könnte.
Anders als ein Richter hat der Mediator nicht allein Recht und Gesetz im Auge zu behalten. Richtschnur der Mediatorentätigkeit sind zusätzlich und insbesondere die Interessen der Parteien. Aus diesem Grund durchlaufen zertifizierte, anwaltliche Mediatoren neben Ihrer universitären Ausbildung zum Richteramt eine aufbauende Mediationsfortbildung.
Solch weitreichende Unabhängigkeit bedeutet jedoch nicht, dass Mediatoren nach Belieben schalten und walten könnten. Das zeigt sich schon bei der Zulassung einer qualifizierten Mediationsausbildung. Jeder Mediator muss persönlich und fachlich geeignet sein. Die zuständige Rechtsanwaltskammer überprüft bei anwaltlichen Mediatoren zudem die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Verordnungen bis hin zur korrekten Abrechnung mit den Klienten. Bei Beschwerden kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei besonders schweren Verstößen droht sogar ein berufliches Ausschlussverfahren.





