Familienkonflikte
Lösen Sie einvernehmlich Familienkonflikte.
Familienmediation ist ein Oberbegriff für Konfliktbewältigung innerhalb familiärer bzw. vergleichbarer sozialer Zusammenhänge.
Familienmediation betrifft insbesondere die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung. Die hierbei zu erörternden Themen decken sich weitgehend mit den Familiensachen des § 621 ZPO. Zu ihren inhaltlichen Anwendungsfeldern gehören somit neben dem Sorge- und Umgangsrecht vor allem Fragen des Unterhalts, der Auflösung des gemeinsamen Haushalts, der Aufteilung vorhandenen Vermögens und der Alterssicherung. Die Frage des Ob der Trennung oder Scheidung ist dagegen nicht Gegenstand der Familienmediation. Ihre Behandlung ist der Eheberatung bzw. Familientherapie vorbehalten. Familienmediation ist nicht notwendig und nicht ausschließlich Scheidungsmediation. Ihrem grundsätzlichen Geltungsanspruch nach kann sie etwa auch zur Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare herangezogen werden. Ihr bislang typisches Anwendungsfeld ist jedoch die Bewältigung von Scheidungskrisen.
Aber es gibt weitere Problemfelder, wo Mediation überaus hilfreich sein kann, um juristische oder zwischenmenschliche Eskalationen zu verhindern. Als Beispiele seien hier genannt:
- Konflikte bereits geschiedener Paare (Unterhalt, Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts usw.)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Erbe
- Nachfolgeregelungen





