Implentierung von Whistleblowing-Systemen
Bei der Einrichtung und Ausgestaltung von Whistleblowing-Systemen werden von BRINKMANN folgende Standards erfüllt:
- Beachtung gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Maßgeschneiderter Zuschnitt auf die jeweiligen betrieblichen Bedürfnisse
- Umfassende Analyse und Einbezug bisheriger Konflikte und Präventionsstrategien
- Einbindung aller Parteien bei der Planung und Umsetzung, die eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung spielen, um keine Widerstände innerhalb des Betriebes zu provozieren
- Die Akzeptanz wird durch gezielte Informationen und Kommunikation über die Verfahrendweisen und das anwaltliche Ombudsmann-System geschaffen.
- Gezielte Unterstützung aller Beteiligten durch vorbereitende Trainings und rechtliche Schulungen
- Hemmschwellen gegenüber Whistleblowing werden abgebaut
- Wichtige Vertrauenspersonen werden eingebunden
- Leichte Zugänglichkeit wird gewährleistet.
- Die Verfahrensweisen und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahmen zum Ombdusmann muss für alle Beteiligten verständlich sein.
- Die Transparenz der Verfahrensweisen bei gleichzeitiger Vertraulichkeit gegenüber den Inhalten wird gewährleistet.
- Die schnelle Reaktion auf die Hinweise wird sichergestellt.
- Die Flexibilität des Systems wird belohnt, um Anpassungen an sich ändernde Gegebenheiten zu ermöglichen.
- Die Zufriedenheit mit Verfahrendweisen wird stets überprüft das Whistleblowing-System entsprechend angepasst.







