Folgende Bereiche bieten sich insbesondere für die Implementierung eines anwaltlichen Ombudsmann-Systems an:
- Wirtschaftsunternehmen jeglicher Größe und Branche (z.B. Gesundheitssektor, Lebensmittelbetriebe, Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Energiebereich, Baubranche, Abfallbetriebe,...)
- Organisationen des „Dritten Sektors“ (Stiftungen, gemeinnützige Vereine, Hilfsorganisationen)
- Organisationen des sog. „Dritten Sektors“
- Ministerien, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts
- Große Einzelprojekte und Veranstaltungen (größere Infrastrukturmaßnahmen, Bauprojekte, Sanierungsmaßnahmen, Sportwettbewerbe, Kulturveranstaltungen,...)





