zum Ombudsmann-Services von BRINKMANN
Welche Aufgaben hat ein anwaltlicher Ombudsmann?
Für alle, die den Verdacht einer Verfehlung im Unternehmen äußern wollen, steht Ihnen Rechtsanwalt und Mediator Marcus C. Brinkmann als externer und unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Anschließend wird gemeinsam zwischen Hinweisgeber und Ombudsmann entschieden, ob und in welchem Umfang die in dieser Weise offenbarten Sachverhalte den zuständigen Stellen Ihres Unternehmens oder den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden. Als anwaltlicher Ombudsmann ist Brinkmann keine allgemeine Beschwerdestelle. Für Themen wie Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Beförderung usw. stehen Ihnen grundsätzlich die betrieblichen Stellen zur Verfügung.
Wer ist Ombudsmann?
Ombudsmann ist Rechtsanwalt und Mediator Marcus C. Brinkmann. Er leitet eine für Ombudsmann-Services spezialisierte Kanzlei in der Friedensstadt Osnabrück, die sich auf die Einrichtung von Whistleblowing-Systemen spezialisiert hat. Als anwaltlicher Ombudsmann gilt für Marcus C. Brinkmann das anwaltliche Berufsrecht. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und keine Dokumente können bei Ihm von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden.
Als zertifizierter Mediator ist Marcus C. Brinkmann für die verantwortungsvollen Aufgaben des Ombudsmannes besonders qualifiziert.
Kann sich jedermann an BRINKMANN als Ombudsmann wenden?
Ausdrücklich Ja! Die Kommunikationswege zum Ombudsmann werden möglichst offen gestaltet. Jeder Mitarbeiter sowie Geschäftspartner, der den Verdacht einer Korruption oder einer anderen Verfehlung beim Unternehmen mitteilen will, kann sich an BRINKMANN wenden. Angesprochen werden auch Personen, die selbst in Korruptionssachverhalte verwickelt sind oder gar von Ihnen profitieren oder profitiert haben. Der „Ausstieg“ aus solchen Verwicklungen ist sehr schwierig. Als anwaltlicher Ombudsmann werden die betroffenen Personen hierzu detailliert und umfangreich beraten. Bedenken Sie, dass sowohl zivil- als auch strafrechtlich regelmäßig ein freiwilliger Ausstieg unter rechtlicher Begleitung positiv gewertet wird.
Wird die Verschwiegenheit des Ombudsmann garantiert?
Eindeutig Ja.
Eine Offenlegung von Sachverhalten gegenüber dem Unternehmen bzw. sonstigen Organisation erfolgt ausschließlich anonym und nur dann, wenn Sie als Hinweisgeber schriftlich zustimmen. Zuvor erfährt das Unternehmen nicht einmal etwas von den stattgefundenen Kontakten. Hieran hat Brinkmann als anwaltlicher Ombudsmann auch ein eigenes Interesse, da er sich ansonsten gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (Verletzung von Privatgeheimnissen) strafbar machen würde.
Wie geht Ombudsmann BRINKMANN mit den Informationen um?
Nur wenn der Hinweisgeber sein Einverständnis gibt, wird Brinkmann als anwaltlicher Ombudsmann das weitere Vorgehen individuell mit dem Offenbarenden abstimmen. In der Regel sucht der Ombudsmann den gebotenen Kontakt mit den zuständigen Stellen des Unternehmens. Die Aufklärung der Verdachtsfälle erfolgt dann ausschließlich durch speziell geschulte Mitarbeiter.
Wie geht es anschließend weiter?
Berichtswürdige Hinweise, werden nach Abstimmung mit dem Hinweisgeber an zuständige Stellen im Unternehmen zur Aufarbeitung geleitet. Als Ombudsmann ist Rechtsanwalt Marcus C. Brinkmann während des gesamten Verfahrens umfassend informiert, um dem Hinweisgeber persönlich Mittelungen zum Verfahrensstand geben zu können.
Werde ich als Hinweisgeber Mandant des Ombudsmannes?
Der Hinweisgeber wird nicht der Mandant des anwaltlichen Ombudsmanns. Der Ombudsmann BRINKMANN vertritt das Unternehmen und ist allein von diesem beauftragt, die Vertraulichkeit des Hinweisgebers zu schützen. BRINKMANN wird kein Mandat des Hinweisgebers übernehmen.
Ein Hinweisgeber, der sich beispielsweise selbst strafbar gemacht hat, kann sich selbstverständlich jederzeit einen eigenen Rechtsanwalt nehmen. BRINKMANN arbeitet dann in seiner Funktion als Ombudsmann mit dem Rechtsbeistand des Hinweisgebers zusammen.
Entstehen Kosten für den Einsatz eines anwaltlichen Ombudsmannes?
Für den Hinweisgeber entstehen definitiv keine Kosten für die Inanspruchnahme des Ombudsmann-Services. BRINKMANN ist allein vom Unternehmen beauftragt, so dass auch kein Mandatsverhältnis mit dem Hinweisgeber entsteht.
Wie erfolgt die erste Kontaktaufnahme?
Grundsätzlich ist eine erste Kontaktaufnahme telefonisch, per Brief, per Fax oder per E-Mail möglich und sinnvoll. In Einzelfällen ist eine persönliche Besprechung zwischen Hinweisgeber und Ombudsmann notwendig. Diese findet nach einvernehmlicher Abstimmung an einem „neutralen“ Ort, beispielsweise in der Kanzlei für Mediation statt.
BRINKMANN – Kanzlei für Mediation
Rechtsanwalt, Mediator & Ombudsmann
Marcus C. Brinkmann
Westerbreite 7
49084 Osnabrück
fon 0541.9778-770
fax 0541.9778-106
mail [Kringel] consenseo [Punkt] com







