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„In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.“ (Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky)

Als erste auf Ombudsmann-Services und Konfliktmanagement-Systeme spezialisierte Anwaltskanzlei im Nordwesten setzt BRINKMANN beim Kampf gegen Korruption auf international anerkannte „best-practice“ Standards und seine Ombudsmann-Expertise. Als Vertrauensanwalt und zertifizierter Mediator ist Rechtsanwalt Marcus C. Brinkmann Ansprechpartner für Hinweisgeber (whistleblower) im Dienste Ihres Unternehmens bzw. sonstigen Organisation. Das persönliche Gespräch und die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit sind die Grundlagen seiner erfolgreichen Arbeit.

Ombudsmann-Services

Korruption vermeiden

mit Ombudsmann-Services!

Die in jüngster Zeit aufgedeckten Korruptionsfälle rücken die Themen „Ombudsmann-Services“ und „Konfliktmanagement-Systeme“ für die Prävention und Bekämpfung zunehmend in den Mittelpunkt unternehmerischen Interesses. Wirtschaftskriminalität ist kein Kavaliersdelikt.

Gesetzlich ist der Begriff Korruption nicht definiert. Man versteht darunter den Missbrauch einer öffentlich oder privatwirtschaftlich anvertrauten Macht- oder Einflussstellung zu privatem Nutzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die dunklen Geschäfte als „Weiße-Kragen-Kriminalität“, „opferlose Straftat“ oder „Eisberg-Phänomen“ bezeichnet.

Die Schäden, die einem Unternehmen durch Korruption und Betrug entstehen, gehen weit über die primär erkennbaren monetären Schäden hinaus. Drohende Folgeschäden der Korruption, wie Imageverlust, Verlust von Mitarbeitermotivation und Geschäftsbeziehungen, sinkender Börsenwert etc., sind schwierig einzuschätzen und noch schwieriger zu bekämpfen. Deshalb steigt zunehmend das Bewusstsein der Unternehmens- und Organisationsverantwortlichen für die Notwendigkeit, Vorbeugungsmaßnahmen in Form von anwaltlichen Ombudsmann-Systemen und Konfliktmanagement-Systemen gegen Korruption einzuleiten.