BRINKMANN - Ihr anwaltlicher Ombudsmann
„In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.“ (Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky)
Unabhängig von der Größe sind viele Unternehmen und sonstige Organisationen dazu übergegangen, illegales oder unethisches Verhalten mit stark formalisierten Compliance-Programmen entgegenzuwirken. BRINKMANN hat sich in seiner Funktion als externer, anwaltlicher Ombudsmann für die Um- und Durchsetzung dieser Programme auf die systematische Implementierung von unternehmensinternen Whistleblowing-Systemen sowie Konfliktmanagement-Systemen spezialisiert.
Mit seinem Know-how hilft BRINKMANN illegalen oder unethischen Verhaltensweisen effektiv vorzubeugen oder den Schaden nachhaltig zu begrenzen. Als anwaltlicher Ombudsmann und zertifizierter Mediator ist Rechtsanwalt Marcus C. Brinkmann Ansprechpartner für Hinweisgeber (whistleblower) im Dienste Ihres Unternehmens bzw. sonstigen Organisation. Das persönliche Gespräch und die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit sind die Grundlagen seiner erfolgreichen Arbeit.
Die häufigsten und wichtigsten Fragen zur Aufgabe des anwaltlichen Ombudsmannes werden Ihnen informativ unter FAQ beantwortet.







