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Die in jüngster Zeit aufgedeckten Korruptionsfälle rücken die Einrichtung und Ausgestaltung unternehmensinterner „Whistleblowing-Systeme“ und „Konfliktmanagement-Systeme“ für die Prävention und Bekämpfung von Korruption zunehmend in den Mittelpunkt unternehmerischen Interesses. Wirtschaftskriminalität ist kein Kavaliersdelikt.

Gesetzlich ist der Begriff Korruption nicht definiert. Man versteht darunter den Missbrauch einer öffentlich oder privatwirtschaftlich anvertrauten Macht- oder Einflussstellung zu privatem Nutzen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die dunklen Geschäfte als „Weiße-Kragen-Kriminalität“, „opferlose Straftat“ oder „Eisberg-Phänomen“ bezeichnet.

Die Realität in deutschen Unternehmen und gesetzliche Verpflichtungen fordern ein konsequentes unternehmensinternes Handeln. Schäden, die einem Unternehmen durch Korruption und Betrug entstehen, gehen weit über die primär erkennbaren monetären Schäden hinaus. Drohende Folgeschäden der Korruption, wie Imageverlust, Verlust von Mitarbeitermotivation und Geschäftsbeziehungen, sinkender Börsenwert etc., sind schwierig einzuschätzen und noch schwieriger zu bekämpfen. Deshalb steigt zunehmend das Bewusstsein der Unternehmens- und Organisationsverantwortlichen für die Notwendigkeit, Vorbeugungsmaßnahmen in Form von unternehmensinternen Whistleblowing- und Konfliktmanagement-Systemen gegen Korruption und lähmende Konflikte einzuleiten.