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...eines Ombudsmann-Systems


Grundsätzlich wird für die Einrichtung und Erhaltung der notwendigen Kommunikationsmöglichkeiten des Whistleblowing-Systems eine der Organisation angepasste monatliche Pauschale vereinbart. Ansonsten verursacht der Einsatz eines anwaltlichen Ombudsmannes nur dann Kosten, wenn er tatsächlich in Anspruch genommen wird. Für den Hinweisgeber selbst ist der Ombudsmann-Service über BRINKMANN, Ihrem Vertrauensanwalt, kostenlos.

Gerne unterbreitet Ihnen Rechtsanwalt und Mediator Marcus C. Brinkmann ein individuelles, auf die unternehmerischen Interessen Ihrer Organisation abgestimmtes Angebot. Melden Sie sich jederzeit. Ich stehe Ihnen zu einem unverbindlichen Informationsgespräch in Ihren Räumlichkeiten oder in meiner Kanzlei für Mediation zur Verfügung.