...ohne Whistleblowing-System
Für Unternehmen und sonstigen Organisationen ergeben sich ohne den Einsatz von Whistleblowing-Systemen neben finanziellen Schäden durch Schadenersatzforderungen vor allem massive Reputationsschäden. Diese gefährden aufgrund ihrer universellen Wirkung auf vielfältige Weise und über einen längeren Zeitraum massiv den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Im Extremfall können die massiven Auswirkungen von Reputationsschäden sogar eine Existenzbedrohung für ein Unternemen darstellen.
Welche Bedeutung insbesondere dem Schutz der Unternehmensreputation in der Praxis beigemessen wird, zeigt eine Umfrage von PWC zu den Schäden von Wirtschaftskriminalität. Darin beklagen die von illegalem oder unethischem Verhalten geschädigten Unternehmen immaterielle Folgen, die sich nach eigener Einschätzung in einer
- Beeinträchtigung von Geschäftsbeziehungen,
- einem Reputationsverlust für das Unternehmen bzw. die Marke,
- einem Rückgang der Arbeitsmoral,
- in beeinträchtigten Beziehungen zu Regulierungsbehörden sowie
- einem gesunkenen Aktienkurs
manifestieren.
Controlling, Interne Revision oder die Rechtsabteilung können die ganzheitlichen Kontrollaufgaben von Whistleblowing-Systemen nicht gewährleisten. Die Überwachung durch diese Organisationseinheiten erfolgt meist nur stichpunktartig und ist auf spezifische Sachverhalte oder auf bestimmte sensible Bereiche und Stellen fokussiert, die mit vertraulichen Informationen in Berührung kommen oder besonders korruptionsanfällig sind.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass interne Whistleblowing-Systeme aufgrund ihrer im Vergleich zu anderen betrieblichen Kontrollsystemen spezifischen Vorteile einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Unternehmensreputationund zur Bekämpfung wirtschaftskriminellen Verhaltens von Mitarbeitern und Managern leisten.







