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der BRINKMANN - Ombudsmann-Services

Mit seinem Know-how auf dem Gebiet der Wirtschaftsmediation, des Konfliktmanagements und der Korruptionsprävention steht Ihnen die Kanzlei BRINKMANN als anwaltlicher Ombudsmann Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation jederzeit zur Verfügung.

Durch seine praktischen Berufserfahrungen im Beratungsmanagement gewährleistet BRINKMANN höchste Qualität bei der Einschätzung und Bearbeitung von Hinweisen.

BRINKMANN lässt sich bei seiner Ombudsmann-Tätigkeit von folgenden Richtlinien leiten:

Vertraulichkeit.
Alle Anrufe sind vertraulich zu behandeln. Die Mehrzahl der Unternehmen lässt deshalb anonyme Anrufe oder Meldungen zu und vergibt beispielsweise Kodewörter, mit denen die Betreffenden später nachfragen können, ob ihr Anliegen geprüft wurde.

Seriosität.
Das Unternehmen sichert zu, allen Hinweisen nachzugehen und auch die sensibelsten – oder scheinbar abwegigsten – Beschwerden zu untersuchen.

Neutralität.
Die Ansprechpartner sollen nicht selbst den internen Organisationsstrukturen angehören. Heute lassen viele Unternehmen ihre Hotline von externen anwaltlichen Dienstleistern betreiben.

Unverzüglichkeit.
Reagiert ein Unternehmen nicht prompt und angemessen auf Hinweise dann könnten sich Hinweisgeber mit berechtigten Sorgen an andere Stellen wenden – zum Beispiel an die Presse.

Straffreiheit.
Die Beschäftigten müssen sich darauf verlassen könne, dass ihnen auch dann keine Sanktionen drohen, wenn sich ihre Anschuldigungen als falsch erweisen.