BRINKMANN – Garant für Vertraulichkeit und Anonymität
Die Möglichkeit, sich im Korruptionsfall einem Anwalt außerhalb des Unternehmens anzuvertrauen, sich beraten zu lassen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, ist für viele Hinweisgeber (Whistleblower) eine wertvolle Hilfe, mitunter sogar die Rettung. Dabei spielt es eine ganz entscheidende Rolle, dass Brinkmann freier und unabhängiger Rechtsanwalt ist. Als von Ihrem Unternehmen bzw. Organisation beauftragter Ombudsmann, ist er kraft seines beruflichen Zeugnisverweigerungsrechtes zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Anonymität schützt den Hinweisgeber gegenüber dem Unternehmen als auch den Strafverfolgungsbehörden.
Interne Stellen bieten keinen ausreichenden Korruptionsschutz!
Interne Stellen (Compliance-Beauftragter, Rrevision, Justiziar) bieten aufgrund ihrer innerbetrieblichen Einbindung, des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechtes und der nicht vorhandenen Beschlagnahmefreiheit von Gesprächsvermerken keinen ausreichenden Schutz vor Korruption. Sie sind lediglich eine wichtige und sinnvolle Ergänzung zu einer externen anwaltlichen Stelle. Die Erfahrung lehrt, dass Unternehmen ohne externe Ombudsmann-Systeme entsprechende Korruptionshinweise ohne diesen Kommunikationsweg nie erhalten hätten.
Elektronische Hinweisgebersysteme nur eine Ergänzung
Unternehmen sollten niemals allein technischen Mitteln vertrauen. Aufgrund des fehlenden persönlichen Kontaktes zwischen Hinweisgebern und Hinweisempfänger bei technischen Mitteln entsteht kein Vertrauensverhältnis, das dazu beitragen kann, dass sich Hinweisgeber offenbaren. Dem technischem Medium ist es zudem nicht möglich, sich von der Person des Hinweisgebers ein persönliches Bild zu machen und dessen Glaubwürdigkeit einzuschätzen. Die „menschliche Komponente“ ist der zentrale Vorteil gegenüber elektronischen Hinweisgebersystemen. Ein anwaltlicher Ombudsmann und Mediator prüft jeden Hinweis einzelfallbezogen, um falsche Verdächtigungen und üble Nachrede zu verhindern. Es werden nur die Informationen weitergegeben, deren Glaubwürdigkeit nach professionellen und standesrechtlichen Kriterien geprüft worden sind.





