...eines Whistleblowing-Systems
Die Einrichtung und Ausgestaltung eines Whistleblowing-Systems im Unternehmen leistet einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung wirtschaftskriminellen Verhaltens von Mitarbeitern und Managern. Dies spiegelt sich in folgender Aussage einer repräsentativen Studie* von PWC wider, nach der
"die große Mehrheit der Unternehem, nachdem sie ein derartiges Informationssystem eingeführt haben, mit seiner Wirkung zur Entdeckung und Prävention zufrieden (81 %)"
ist.
Ein Whistleblowing-System mit einem anwaltichen Ombudsmann führt zu einem Mehr an Transparenz, Sicherheit und Qualität. Die gewonnenen Informationen zahlen sich für Ihr Unternehmen und Ihre Organisation nachhaltig aus. Während Ihr Unternehmen alle kritischen Sachverhalte auf einer objektivierten Ebene von BRINKMANN, Ihrem externen Dritten, prüfen lässt, konzentrieren Sie sich auf Ihr unternehmerisches Kerngeschäft.
10 gute Gründe
...für die Implementierung eines Whistleblowing-Systems
- Bestmöglicher Schutz vor Rufschädigung infolge externer Hinweisgeber gegenüber Medien und Strafverfolgungsbehörden
- Informationsgewinnung über kriminelle Handlungen und betriebliche Konfliktpotentiale aus dem Umfeld der Täter mittels Ihrer Mitarbeiter
- Verbot der Offenbarung der Identität der Hinweisgeber ohne deren Willen aufgrund des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts.
- Niederschwelliger Zugang, diskrete Kontaktaufnahme und garantierter Schutz für die im Gewahrsam des Ombudsmannes befindlichen Unterlagen
- Aufklärung der Wirtschaftskriminalität und Mittelrückfluss im Rahmen der Schadenswiedergutmachung
- Effizienz- und Gewinnsteigerung des Unternehmens dank gezielter Prävention und Erhöhung des Entdeckungsrisikos
- Bestmögliche Vermeidung von Organisationsverschulden der Führungskräfte
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und anerkannter Standards formalisierter Compliance-Programme
- Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung sowie hoher Schadensersatzansprüche und Geldbußen durch die Justiz
- Wahrung der Unternehmensreputation und der Konfliktkultur als Vermögensgegenstand
*Quelle: PWC, Wirtschaftskriminalität 2007, Sicherheitslage der deutschen Wirtschaft







