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Korruption spielt sich meist im Verborgenen ab. Unternehmen und Ermittlungsbehörden erhalten deshalb nur erschwert Hinweise auf entsprechende Tatbestände. Korruptionssachverhalte werden regelmäßig nicht durch übliche Prüfungen aufgedeckt, sondern durch Zufälle und vor allem durch gezielte Hinweise. Diese Hinweise geben insbesondere Personen, die zu dem oder den Tätern eine „Nähebeziehung“ haben, zum anderen Mitarbeiter im Unternehmen oder Geschäftspartner, denen die Machenschaften durch die enge Zusammenarbeit aufgefallen sind.

Dies Hinweisgeber befinden sich in einem Spannungsfeld widerstreitender Interessen. Ihre Lage wird noch schwieriger, wenn sie Anhaltspunkte haben, dass eigene Vorgesetzte in korruptive Handlungen verwickelt sind. Solche Mitarbeiter belastet ihre Wahrnehmung oft schwer, weil ihr Sinn für Gerechtigkeit verletzt ist, sie zu Kollegen oder Vorgesetzten aber kein Vertrauen mehr haben und glauben, sich niemandem ungefährdet anvertrauen zu können. Diese Belastung ist noch ausgeprägter, wenn solche Mitarbeiter selbst in Korruptionsstraftaten verstrickt sind oder als Mitwisser gar erpresst werden.

Definition Whistleblower

Personen, die Missstände aufdecken und intern oder extern an Personen oder Organisationen weiterkommunizieren, die möglicherweise Einfluss auf eine Veränderung haben könnten, werden Whistleblower und ihr Verhalten Whistleblowing genannt.

Der Begriff des „Whistleblowing“ stammt aus dem Amerikanischen. Aus dem wörtlich übersetzten „Trillern auf einer Pfeife“ entwickelte sich die umgangssprachliche Bezeichnung für ein (illegales) Publik machen von Amtsmissbrauch oder administrativen Fehlverhalten. Ein Whistleblower schlägt Alarm oder weist, etwas leiser, auf Missstände hin, die ihm innerhalb seines Arbeitsumfeldes bekannt werden. Im Interesse übergeordneter Gemeininteressen lenkt er die Aufmerksamkeit auf ungesetzliche, unlautere oder ethisch zweifelhafte Praktiken von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern seines Betriebes oder seiner Dienststelle. In den USA, wo Whistleblower im Gegensatz zu Deutschland schon seit mehreren Jahren gesetzlich geschützt werden, findet man deshalb in amerikanischer Literatur zunehmen die Bezeichnung „Ethical Resisters“ anstelle von Whistleblower, um sich somit wertneutraler und nicht negativ auszudrücken. Im Deutschen wird oft der Begriff „Hinweisgeber“ verwendet.

Das Dilemma des Whistleblowers

Wer aus altruistischen Motiven Korruption oder andere damit verbundene Straftaten wie Betrug oder Untreue aufdeckt, steht zweifellos auf der Richtigen Seite, nämlich auf der Seite der weitaus größeren Zahl ehrlicher Mitarbeiter. Und er handelt im klaren Interesse des Unternehmens, das durch Korruption schweren Schaden nehmen kann bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen oder gar zu einer Insolvenz. Leider gelten solche gradlinigen und eher mutigen Menschen oft noch als Nestbeschmutzer und illoyal oder man bezeichnet sie gar als Denunzianten. Wenn sie sich offenbaren, müssen sie nicht selten mit Repressalien unterschiedlichster Form – von Mobbing bis zur Kündigung – rechnen.

Ein Anliegen haben alle Hinweisgeber gemeinsam. Sie wollen korrupte Verhaltensweisen verhindern und durch die Offenlegung ihrer Beobachtungen selber keine Nachteile erleiden. Weil „Whistleblower“ eine Schlüsselfunktion bei der Bekämpfung von Korruption haben, müssen sie umfassend geschützt werden. Zugleich bedürfen sie einer nachhaltigen Ermutigung, ihr Wissen preiszugeben. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Gewährleistung von Anonymität der Hinweisgeber.

"Best-Practice"-Standards

Die Ombudsmann-Services der Osnabrücker Kanzlei BRINKMANN erfüllen alle „Best Practise“-Qualitätskriterien und sind insoweit wegweisend.